Lehranstalt Levrat und Girard in Romont, Kanton Freiburg, 17. August 1865

 

Unterricht.

Die Zahl der Zöglinge ist immer beschränkt gehalten, damit sie stets nach den edlen und intelligenten Ansichten der Eltern besorgt werden können; sie werden zu jeder Zeit des Jahres aufgenommen.

Die Zöglinge finden außer der französischen, deutschen, italienischen und englischen Sprache die Mittel, um diejenige Bildung zu erlangen, die ihr Beruf erheischt, da die Unterrichtsfächer diejenigen einer höheren Sekundarschule sind.

Alle können sich die für die Industrie oder den Handel nothwendigen Kenntnisse durch theoretische und praktische Kurse in der Anstalt aneignen.

Der Unterricht für die hauptsächlichen musikalischen Instrumente und den Gesang wird durch tüchtige Lehrer erteilt.

In der Regel dauern die Kurse ein Jahr. Der Austritt der Zöglinge muss von den Eltern oder Vormündern drei Monate vorher angezeigt werden.

In der Absicht, den Zöglingen nützliche zu sein, wird sich die Direktion der Anstalt sehr für die Anstellung der sich dem Handel widmenden jungen Leute interessiren, um sie in den besten Handelshäusern der französischen Schweiz zu unterbringen, wo sie so wenig als möglich zu bezahlen haben.

In religiöser Beziehung müssen sich die Zöglinge dem Kultus regelmäßig unterziehen. Es ist im Orte selbst Gottesdienst für beide Konfessionen.
 

Erziehung.

Religiöser und moralischer Unterricht, verbunden mit Unterricht in der praktischen Moral, tägliche, aber geheime Zensur, eine strenge, aber väterliche Disciplin, eine Ueberwachung ohne Zwang, gestützt auf ein richtiges Maß des Vertrauens, das Familienleben, militärische und gymnastische Uebungen, dieß sind die Erziehungsmittel, welche die Direktion mit Vortheil anzuwenden glaubt, um zu gleicher Zeit die Gesundheit des Leibes und der Seele zu unterhalten und zu kräftigen.

Die Vortrefflichkeit des Klimas, die gesunde Lage der Anstalt, ihre Organisation in hygienischer Beziehung, vervollständigen die Garantien. Ein tüchtiger Arzt ist im Dienste der Anstalt.

In Folge der fortwährenden Anwesenheit italienischer, französischer und deutscher Zöglinge und Dank den fortwährenden Beziehungen unter ihnen selbst, wie mit den mit diesen Sprachen vertrauten Lehrern, genießen sie die gleichen Vorzüge, als ob jeder von ihnen in dem Lande untergebracht wäre, wo die Sprache gebräuchlich ist. Die Eltern dürfen überzeugt sein, daß ihrer Kinder, welchen Alters sie sein mögen, in der Vorsteherin der Anstalt, welche eine Nichte des P. Gregor Girard ist, alle mütterliche Sorge und Erziehung finden werden, die diese Familie ausgezeichnet haben.

Da eine vollkommene Uebereinstimmung zwischen den Eltern der Zöglinge und den Lehrern eine der ersten Bedingungen ist zur Erreichung einer guten Erziehung, sendet die Direktion jeden Monat einen genauen Bericht über die Fortschritte, das Betragen und der Fleiß der Zöglinge ein.
 

Bedingungen.

Der jährliche Pensionspreis ist auf Fr. 800 festgesetzt, zahlbar vierteljährlich zum Voraus. Für die nur kurzen Ferien wird kein Abzug gemacht.

Jeder Zögling ist gehalten, die Kleidung der Anstalt anzuschaffen, schwarzer Ueberrock, hellblaue Hosen und Kappe.

Die Anstalt liefert unentgeltlich das Weißzeug, die Tischbestecke, die Toilettengegenstände, die Betten und vollständige Beleuchtung.

Der Unterhalt und die Wäsche des Weißzeuges und der Kleider der Zöglinge geschieht auf Kosten der Anstalt.

Aller Unterricht ist im Pensionspreise inbegriffen, mit Ausnahme der englischen Sprache und der Musik, deren Honorar billig ist. Nur die Bücher sind auf Kosten der Zöglinge anzuschaffen.
 

Unterhalt.

Die Eltern können sich selbst oder durch ihre Kinder von folgenden Bestimmungen überzeugen:

  1. Die Zöglinge erhalten während des ganzen Jahres täglich vier Mahlzeiten.
  2. Kräftige und genügende Nahrung; besondere Pflege in Krankheitsfällen.
  3. Lehrer und Zöglinge haben den gleichen Tisch und die gleichen Lebensmittel.

Romont, den 17. Aout 1865

Die Direktion,

Levrat & Girard

 

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