Unterricht.
Die Zahl der Zöglinge ist immer beschränkt gehalten,
damit sie stets nach den edlen und intelligenten Ansichten der
Eltern besorgt werden können; sie werden zu jeder Zeit des
Jahres aufgenommen.
Die Zöglinge finden außer der französischen, deutschen,
italienischen und englischen Sprache die Mittel, um diejenige
Bildung zu erlangen, die ihr Beruf erheischt, da die
Unterrichtsfächer diejenigen einer höheren Sekundarschule
sind.
Alle können sich die für die Industrie oder den Handel
nothwendigen Kenntnisse durch theoretische und praktische
Kurse in der Anstalt aneignen.
Der Unterricht für die hauptsächlichen musikalischen
Instrumente und den Gesang wird durch tüchtige Lehrer
erteilt.
In der Regel dauern die Kurse ein Jahr. Der Austritt der
Zöglinge muss von den Eltern oder Vormündern drei Monate
vorher angezeigt werden.
In der Absicht, den Zöglingen nützliche zu sein, wird
sich die Direktion der Anstalt sehr für die Anstellung der
sich dem Handel widmenden jungen Leute interessiren, um sie in
den besten Handelshäusern der französischen Schweiz zu
unterbringen, wo sie so wenig als möglich zu bezahlen haben.
In religiöser Beziehung müssen sich die Zöglinge dem
Kultus regelmäßig unterziehen. Es ist im Orte selbst
Gottesdienst für beide Konfessionen.
Erziehung.
Religiöser und moralischer Unterricht, verbunden mit
Unterricht in der praktischen Moral, tägliche, aber geheime
Zensur, eine strenge, aber väterliche Disciplin, eine
Ueberwachung ohne Zwang, gestützt auf ein richtiges Maß des
Vertrauens, das Familienleben, militärische und gymnastische
Uebungen, dieß sind die Erziehungsmittel, welche die
Direktion mit Vortheil anzuwenden glaubt, um zu gleicher Zeit
die Gesundheit des Leibes und der Seele zu unterhalten und zu
kräftigen.
Die Vortrefflichkeit des Klimas, die gesunde Lage der
Anstalt, ihre Organisation in hygienischer Beziehung,
vervollständigen die Garantien. Ein tüchtiger Arzt ist im
Dienste der Anstalt.
In Folge der fortwährenden Anwesenheit italienischer,
französischer und deutscher Zöglinge und Dank den
fortwährenden Beziehungen unter ihnen selbst, wie mit den mit
diesen Sprachen vertrauten Lehrern, genießen sie die gleichen
Vorzüge, als ob jeder von ihnen in dem Lande untergebracht
wäre, wo die Sprache gebräuchlich ist. Die Eltern dürfen
überzeugt sein, daß ihrer Kinder, welchen Alters sie sein
mögen, in der Vorsteherin der Anstalt, welche eine Nichte des
P. Gregor Girard ist, alle mütterliche Sorge und Erziehung
finden werden, die diese Familie ausgezeichnet haben. Da
eine vollkommene Uebereinstimmung zwischen den Eltern der
Zöglinge und den Lehrern eine der ersten Bedingungen ist zur
Erreichung einer guten Erziehung, sendet die Direktion jeden
Monat einen genauen Bericht über die Fortschritte, das
Betragen und der Fleiß der Zöglinge ein.
Bedingungen. Der jährliche Pensionspreis
ist auf Fr. 800 festgesetzt, zahlbar vierteljährlich zum
Voraus. Für die nur kurzen Ferien wird kein Abzug gemacht. Jeder
Zögling ist gehalten, die Kleidung der Anstalt anzuschaffen,
schwarzer Ueberrock, hellblaue Hosen und Kappe. Die Anstalt
liefert unentgeltlich das Weißzeug, die Tischbestecke, die
Toilettengegenstände, die Betten und vollständige
Beleuchtung. Der Unterhalt und die Wäsche des Weißzeuges
und der Kleider der Zöglinge geschieht auf Kosten der
Anstalt. Aller Unterricht ist im Pensionspreise inbegriffen,
mit Ausnahme der englischen Sprache und der Musik, deren
Honorar billig ist. Nur die Bücher sind auf Kosten der
Zöglinge anzuschaffen.
Unterhalt. Die Eltern können sich selbst
oder durch ihre Kinder von folgenden Bestimmungen überzeugen:
- Die Zöglinge erhalten während des ganzen Jahres
täglich vier Mahlzeiten.
- Kräftige und genügende Nahrung; besondere Pflege in
Krankheitsfällen.
- Lehrer und Zöglinge haben den gleichen Tisch und die
gleichen Lebensmittel.
Romont, den 17. Aout 1865 Die Direktion, Levrat
& Girard
|